TIERABWEHR
Pfefferspray ist in Deutschland legal, wenn es klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Durch diese Kennzeichnung fällt das Spray nicht unter das Waffengesetz. Ein Tierabwehrspray ist allein für die Notwehr oder die Nothilfe erlaubt. Liegt keine Notwehr vor, also wird es z.B. nur aus Spaß eingesetzt, begeht man eine gefährliche Körperverletzung.
Das tragen in der Öffentlichkeit ist erlaubt. Aber bei Veranstaltungen (Discothek, Herbstfest, Oktoberfest,...) kann es als verbotener Gegenstand angesehen werden. Deswegen informieren sie sich bitte vorher.
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